Liebe Leute,

zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über Dienstverweigerung im
Irak-Krieg und zu einem parallelen Fall in den USA:

       SOLDATEN GEGEN DEN ILLEGALEN IRAK-KRIEG -
       TRANSATLANTISCHE WERTEGEMEINSCHAFT VON UNTEN
       .........UND VON OBEN
       (Zitate aus Medien aufgelesen und zusammengestellt von Klaus v. Raussendorff)

Mit internationalistischen Grüßen
Klaus von Raussendorff

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SOLDATEN GEGEN DEN ILLEGALEN IRAK-KRIEG -
TRANSATLANTISCHE WERTEGEMEINSCHAFT VON UNTEN
.........UND VON OBEN
(Zitate aus Medien aufgelesen und zusammengestellt von Klaus v.
Raussendorff)

Deutschland: Der Bundeswehrmajor Florian Pfaff eröffnete "am 20. März 2003, als er morgens im Fernsehen die Bilder vom amerikanischen Bombenangriff auf Bagdad sah, seinem Vorgesetzten im Streitkräfteamt in Bonn, dass er seinen Job als Software-Spezialist nicht mehr ausüben könne. Es sei nicht auszuschließen, dass mit seiner Arbeit an einem Computer-Projekt eine Beteiligung der Bundeswehr am Irak-Krieg unterstützt werde, den er für völkerrechtswidrig halte". (Süddt. Ztg. v. 24.6.05) Am Mittwoch, den 22. Juni 2005 konnte sich Florian Pfaff vor Gericht durchsetzen. "Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts sprach den Offizier vom Vorwurf des Dienstvergehens frei und hob die vom Truppengericht Nord verfügte Herabsetzung zum Hauptmann auf. Der Disziplinaranwalt der Bundeswehr hatte sogar die Entlassung des Offiziers aus dem Dienst gefordert." (Die Welt v. 23.6.05)

USA: Der Angehörige der US-Marine Pablo Paredes (23) verweigerte am 6. Dezember 2004 den Befehl, an Board des US-Kriegsschiffes "Bonhomme Richard" zu gehen, das mit zwei anderen Schiffen mit 3000 Matrosen und Marineinfanteristen an Bord in San Diego in Richtung Persischer Golf auslief. Ein Marinerichter verurteilte ihn zu zwei Monaten Beschränkungen im Dienst, drei Monaten Schwerarbeit und einer Degradierung vom Unteroffizier 3. Klasse zum einfachen Marinerekruten. Das Urteil war dennoch ein Erfolg für den Angeklagten, und dies nicht nur, weil die Anklage neun Monate Gefängnis und die unehrenhafte Entlassung gefordert hatte. (People's Weekly World Newspaper v. 19.5.05.)

Illegalität des Irak-Krieges

Deutschland: "Der 1957 geborene Offizier hatte nicht nur seine Mitarbeit an der militärischen Computer-Software verweigert, sondern auch das Verhalten der Bundesregierung im Irak-Krieg kritisiert. Er hatte unter anderem die Stationierung von Bundeswehr-Angehörigen in Kuwait mißbilligt. Außerdem hatte er kritisiert, daß deutsche Soldaten an Flügen von Awacs-Aufklärungsmaschinen teilgenommen und US-Liegenschaften in Deutschland bewacht hätten. Außerdem hatte er die Überflug- und Landerechte für US-Flugzeuge in Deutschland kritisiert. Der Offizier hielt dies für verfassungs- und völkerrechtswidrige Unterstützungsleistungen Deutschlands für die USA im Irak-Krieg." (Die Welt v. 23.6.05)

USA: "Unter Berufung auf 'eine höhere Pflicht gegenüber meinem Gewissen und dem obersten Recht des Landes' hatte Paredes (23) Angebote einer leichteren Strafe im Gegenzug gegen ein Schuldeingeständnis abgelehnt. Er erklärte dem Richter, ,Meine Schuld ist zu glauben,dass dieser Krieg illegal ist. Meine Schuld ist zu glauben, dass Krieg in allen Formen unmoralisch und unnütz ist, meine Schuld ist zu glauben, dass ich als Angehöriger der Streitkräfte die Pflicht habe, mich zu weigern, an diesem Krieg teilzunehmen, weil er illegal ist.' " (People's Weekly World Newspaper v. 19.05.05)

Gewissensentscheidung und Rechtspflicht

Deutschland: Das Bundesverwaltungsgericht war der Ansicht ".der Befehl zur Fortführung seiner Arbeit sei für Pfaff "unverbindlich" gewesen. Das Grundrecht auf Gewissensfreiheit gehe der Anordnung vielmehr vor. Auch ein Soldat, der keinen Antrag auf Wehrdienstverweigerung gestellt hat, könne sich im Einzelfall auf die Gewissensfreiheit berufen. Pfaff habe die,Ernsthaftigkeit seiner Gewissensentscheidung glaubhaft' gemacht..Florian Pfaff hatte sich allerdings gar nicht auf sein Gewissen berufen, sondern auf die Rechtslage. Nach seiner Ansicht war der von ihm verweigerte Befehl generell unzulässig. So weit ging das Bundesverwaltungsgericht nun aber nicht. Das Urteil enthält keine juristische Bewertung des Irak-Kriegs." (Kölner Stadtanzeiger v. 23.6.05) "Vordergründig hat das Bundesverwaltungsgericht nur über die Möglichkeit geurteilt, daß auch Angehörige der Bundeswehr berechtigt sind, Gewissensentscheidungen zu treffen. Tatsächlich ist die Entscheidung des Gerichts allerdings weitreichender, was über den Umweg der "glaubhaften" Darlegung von Gewissensgründen geschah. Zweifellos würde auch ein deutscher Soldat, der angesichts vorrückender Feinde seine Waffe von sich wirft und das Hasenpanier ergreift schuldig gesprochen werden, auch wenn er "plötzliche Gewissensbisse" geltend machen würde. Der grundlegende Unterschied sind also offenbar die unterschiedlichen Umstände, was letztlich dazu führt, daß das Bundesverwaltungsgericht sich zumindest stillschweigend der Ansicht angeschlossen hat, daß der Angriffskrieg gegen den Irak völkerrechtswidrig war." (freace.de v. 22.6.05)

USA: "Im Verfahren gegen Paredes in der Verhandlung über das Strafmaß wurde die Rechtsprofessorin Marjorie Cohn, Vizepräsidentin der National Lawyers Guil und Vertreterin der USA beim Exekutivkomitee der American Association of Jurist, als sachverständige Zeugin der Verteidigung angehört. Sie erklärte dem Richter, dass der Krieg der USA im Irak die VN-Charta verletze, und dass die von US-Personal in irakischen Gefängnissen ausgeübten Folterungen und Misshandlungen gegen die Genfer Konventionen verstoßen und gemäß dem US-amerikanischen Statut über Kriegsverbrechen als Kriegsverbrechen anzusehen sind. Daher, sagte sie, habe Paredes die Pflicht gehabt, Befehlen zum Einsatz den Gehorsam zu verweigern. Im Kreuzverhör verschaffte die Anklage Marjorie Cohn ferner die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Krieg in Jugoslawien und Afghanistan ebenfalls die VN-Charta verletzten, da keiner in Selbstverteidigung oder mit Zustimmung des Sicherheitsrats geführt wurde. Der Richter merkte dazu an: ,Ich denke, das die Regierung erfolgreich nachgewiesen hat, dass jeder Angehörige der Streitkräfte hinreichend Grund hat zu glauben, dass die Kriege in Jugoslawien, Afghanistan und Irak illegal waren.' Die Anmerkung des Richters ist ,außerordentlich wichtig', sagte Lynn Gonzalez, eine ehrenamtliche Rechtsberaterin beim San Diego Militärberatungsprojekt. ,Es ist ein Präzedenzfall', der sich auf künftige Verweigerer auswirken wird, erklärte sie öffentlich." (People's Weekly World Newspaper v. 19.5.05)

Doch vereint an einem Tische, ..........Anerkennung des illegalen Status quo

Am selben Tag, da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unausgesprochen die Illegalität des Irak-Krieges unterstellte, berichteten die Medien von der "internationalen Irakkonferenz" in Brüssel, die auf Betreiben des US-Präsidenten George W. Bush unter Beteiligung von 85 Ländern und internationalen Organisationen einberufen wurde,:".die Europäische Union erklärt, sie wolle die letztlich von den USA eingesetzte ,irakische Regierung' und den dortigen ,demokratischen Prozeß' unterstützen. Ferner "wurden die angrenzenden Staaten des Iraks in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert, ihre Grenzen schärfer zu kontrollieren, um ,die grenzüberschreitende Unterstützung von Terroristen zu verhindern'. Nicht nur, daß hiermit den Anschuldigungen der USA, insbesondere Syrien würde seine Grenzen nicht ausreichend kontrollieren - während auf irakischer Seite praktische keine Kontrollen stattfinden - Recht gegeben wird, es wird auch offen die Brandmarkung irakischer Widerstandskämpfer als ,Terroristen' wiederholt, obschon es sich bei der Eroberung und Besatzung des Iraks durch die USA zweifellos um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt." (freace.de v. 22.6.05)

Quellen:

Peter Blechschmidt,  Reaktionen auf Urteil - Bunter Vogel in der olivgrünen Truppe - Ein Soldat verweigerte wegen des Irak-Krieges den Dienst - die Bundeswehr wollte das nicht dulden in Süddeutsche Zeitung v. 24.6.05. http://www.sueddeutsche.de/,tt3l1/deutschland/artikel/508/55453/

Gewissensentscheidung entbindet Soldaten von der Gehorsamspflicht Bundesverwaltungsgericht spricht Major frei in Die Welt v. 23.0605; http://www.welt.de/data/2005/06/23/735531.html

Susan Webb, Victory For Sailor Who Said 'No' To War in People's Weekly World Newspaper v. 19.05.05.; http://www.pww.org/article/view/7066

Christian Rath, Berufssoldat darf Befehl verweigern in Kölner Stadtanzeiger v. 23.06.05 http://www.ksta.de/html/artikel/1119422373665.shtml

Zwei Seiten einer Münze - Ansichten zur Rechtmäßigkeit des Irakkriegs (22.06.2005) http://www.freace.de/artikel/200506/220605b.html


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