INTERNATIONALES TRIBUNAL ÜBER DEN ...

Schuldig!

wegen Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschheit

Die untenstehenden Personen, die führenden Offiziere der Bundeswehr, sowie die Regierungschefs, Minister und beteiligten Offiziere der anderen NATO-Staaten sind von den "Internationalen Tribunalen über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien" am 3 Juni in Berlin und 10 Juni in New York schuldig gesprochen worden, folgende Verbrechen begangen zu haben:
Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit und andere Verstöße gegen Prinzipien des Nürnberger Tribunals, das Haager und Genfer Abkommen, die Charta der Vereinten Nationen und weitere Normen des Völkerrechts und nationaler Gesetze. (Verfahrensregeln, Statut, Anklageschrift und weitere Informationen unter "www.nato-tribunal.de" und "www.iacenter.org")
 

Führen eines Angriffskrieges

bei dem über 2.000 unbeteiligte Menschen (mehr als ein Drittel davon Kinder) getötet wurden. 
Nach § 80 StGB wird bereits "mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft", wer einen Angriffskrieg nur vorbereitet.

Angriffe auf überwiegend zivile Ziele

Die Bombardierungen richteten sich vorwiegend gegen zivile Ziele, wie Fabrikanlagen, Kraftwerke, Sendeanlagen, Krankenhäuser u.v.m. Die massive Zerstörung der zivilen Infrastruktur Jugoslawiens ist die Folge, über 600.000 Menschen sind seither ohne Arbeit. .

Gebrauch giftiger und besonders grausamer Waffen 

Als besonders schwere Kriegsverbrechen wurde der Einsatz geächteter Waffen, wie Uranmunition und sogenannte Clusterbomben gewertet, die die Einsatzgebiete durch Uranstaub radioaktiv verseucht bzw. durch nicht explodierte Munition vermint haben.

Gerhard Schröder, Kanzler (hier mit Zoran Djindjic von der pro-westlichen Opposition)

Rudolf Scharping, Kriegsminister
Joseph Fischer, Außenminister (hier mit UCK-Führer Hashim Thaci)
Bomben gegen die Zivilbevölkerung

Das humanitäre Völkerrecht schreibt vor, daß ein Angriff unterbleiben muß, wenn das angegriffene Ziel nicht eindeutig als militärisches Ziel erkannt worden ist, bzw. die Zivilbevölkerung dadurch gefährdet werden kann. 
In vielen Fällen wurden Angriffe in bewußter Verletzung dieser Regeln geflogen und dabei u.a. ein Personenzug, Flüchtlingskonvois, Reisebusse, Krankenhäuser und Wohnsiedlungen angegriffen und dabei hunderte Menschen getötet.

Irreführung der Öffentlichkeit und 
Volksverhetzung

Im Vorfeld wurde die Öffentlichkeit bewußt über die tatsächlichen Vorgänge und wirklichen Kriegsziele getäuscht. Die Dämonisierung des Gegners durch frei erfundene Horrorgeschichten, angebliche KZs, Vergleiche mit Auschwitz etc. legen den Verdacht auf Volksverhetzung nahe.

Chemische und ökologische 
Kriegführung

Mit ihren Angriffen auf Anlagen, bei denen besonders gefährliche Stoffe lagerten, haben die NATO-Staaten zumindest in Kauf genommen, daß schwerwiegende Schäden an der natürlichen Umwelt und als Folge davon Gesundheits- und Erbschäden bei den Menschen eintreten.


... NATO-KRIEG GEGEN JUGOSLAWIEN


Heidelberger Forum gegen Militarismus und Krieg
c/o Friedensladen im EWZ, Karlstor 1, 69117 Heidelberg, Fax: 06221/978931
Konto Nr. 29 99 33 00, Volksbank Heidelberg (BLZ 672 900 00)  



 
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Hinweis: Die DKP hat zum Antikriegstag zur Verbreitung der Urteile der Tribunale Plakate sowie Druckvorlagen für Flugblätter und Plakate herausgegeben; sie können auch von der Homepage der DKP heruntergeladen werden.

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